1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher Trainings durch die MCP GmbH.
    • Die Teilnahme an einem von MCP durchgeführten Training setzt zunächst eine entsprechende Anmeldung durch den Teilnehmer voraus. Diese Anmeldung soll unter Verwendung des von MCP bereitgestellten Formulars online erfolgen. Im Rahmen dieser Anmeldung wählt der Teilnehmer dasjenige Training aus, das er zu besuchen beabsichtigt. Art und Umfang der von MCP zu erbringenden Trainingsleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Trainingsangebot von MCP.
    • Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt zustande, sobald der Teilnehmer seine Teilnahme durch Klick auf „Jetzt Anmelden“ bestätigt hat. Im Anschluss wird MCP dem Teilnehmer eine Rechnung über die ausgewählten Leistungen unterbreiten.

 

2. Durchführung der Trainings

    • MCP führt die Trainings selbst durch qualifizierte Mitarbeiter durch und ist in der Wahl der jeweiligen Referenten frei. MCP ist berechtigt, die Inhalte der Trainings zu verändern, soweit das Trainingssziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. MCP ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Trainingszeiten oder der Verlegung des Trainingsortes befugt.
    • MCP wird dem Teilnehmer während des Trainings alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Trainingsangebot vermitteln. Dazu werden durch MCP auch die notwendigen und jeweils aktuellen Trainingsunterlagen zur Verfügung gestellt.
    • MCP wird die Trainingsleistungen in Absprache mit dem Teilnehmer entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder andernorts erbringen. Als Trainingstermin gilt der von MCP in der Rechnung benannte und vom Teilnehmer bestätigte Zeitraum.
    • Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
    • Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Trainings eine Bestätigung über die Teilnahme am Training.

 

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    • Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung wird in der Rechnung schriftlich vereinbart und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fehlt eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, gilt der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Preis auf der MCP Webseite.
    • Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
    • Bei Zahlungsverzug ist MCP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% zu erheben, mindestens aber 7% über dem Basiszinssatz.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

    • Der Teilnehmer hat das Recht, vor dem Training einen Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Diese Umbuchung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
    • Der Teilnehmer ist ebenfalls dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber MCP vom Vertrag zurückzutreten.
    • Soweit die Rücktrittserklärung MCP spätestens am 30. Werktag vor Beginn des Trainings zugeht, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Soweit der Teilnehmer innerhalb von 14 Werktagen vor Beginn des Trainings vom Vertrag zurücktritt, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Danach ist die Vergütung in voller Höhe an MCP zu entrichten.

 

5. Rücktritt durch MCP GmbH

    • MCP ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls wegen überzähliger oder mangelnder Anmeldungen eine ordnungsgemäße oder wirtschaftlich tragbare Durchführung des Trainings nicht gewährleistet ist, die Durchführung wegen Krankheit, aus technischen Gründen oder aus anderen, von MCP nicht zu vertretenden Gründen ganz ausfallen muss.
    • Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich MCP bemühen, im Einvernehmen mit dem Teilnehmer das jeweilige Training auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.

 

6. Rechte an Trainingsunterlagen

    • Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer.
    • Der Teilnehmer erkennt die Urheberrechte von MCP und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Schulungsunterlagen an.
    • MCP räumt dem Teilnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der übergebenen Trainingsunterlagen für den vorgesehenen Einsatzzweck ein. Dem Teilnehmer ist es insbesondere nicht gestattet, die Schulungsunterlagen zu reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst zu verändern sowie Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Zu den Schulungsunterlagen zählen auch sämtliche von MCP an den Teilnehmer auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte.
    • Daneben erkennt der Teilnehmer die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von MCP und allen zugehörigen Unterlagen an. Es ist dem Teilnehmer untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder in anderer Weise unkenntlich zu machen.

 

7. Vertraulichkeit

    • Der Teilnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Trainingsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Erklärung von MCP darf der Teilnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
    • Der Teilnehmer darf weder intern noch nach außen eigene Trainings hinsichtlich aller MCP Produkte durchführen.

 

8. Haftung

    • MCP haftet dem Teilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
    • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Falle ist die Haftung für vertragsuntypische Schäden und entfernte Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Betrag, auf den die Haftpflichtversicherung von MCP lautet, begrenzt.
    • Vertragliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen MCP verjähren unbeschadet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb eines halben Jahres ab Anspruchsentstehung.

 

9. Sonstiges

    • Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MCP abtreten.
    • Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das österreichische Recht unter Ausschluss seiner Verweigerungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wien – Innere Stadt sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erteilt wurde.
    • MCP erhält das Recht, den Endkunden als Kunden und sein Logo für werbliche Zwecke zu nennen bzw. zu verwenden.
    • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.